Küssen verboten!

18. Juni 2015

Das Landgericht Saarbrücken stellt Küssen beim Autofahren einer Trunkenheitsfahrt gleich. Dies klingt zunächst absurd, hatte jedoch zu Recht für einen Verkehrsteilnehmer weitreichende Folgen.

Der Kläger lenkte sein Fahrzeug aufgrund eines intensiven Kusses mit seiner Beifahrerin in den Gegenverkehr und verursachte dadurch einen schweren Unfall. Die ihm entgegenkommende Frau war nicht angeschnallt und wurde durch den Aufprall so schwer verletzt, dass sie kurz darauf ihren Verletzungen erlag. Sie hinterließ ein neugeborenes Kind.

Die Versicherung des Unfallverursachers wollte den Schaden nur teilweise regulieren, denn sie unterstellte der getöteten Frau ein Mitverschulden, da diese nicht angeschnallt war.

Das Gericht hingegen wertete das Verhalten des Unfallverursachers so schwer, dass die Mitschuld wegen Nichtanschnallens vollständig dahinter zurückblieb. Es verurteilte die Versicherung des Unfallversuchers zur vollen Kostenübernahme.

Strafrechtlich wurde der Unfallverursacher zu einer Jugendfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

LG Saarbrücken v. 15.02.12 − 5 O 17/11, NJW 2012, 1456

Die kleinste Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann schwere Folgen nach sich ziehen. Dies zeigt der Fall des Landgerichts Saarbrücken. Widmen Sie sich daher voll und ganz dem Verkehr. Sollte trotzdem einmal etwas passieren, beraten wir Sie gerne.

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