Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz

Bereits am 10. Dezember 2008 hat der Bundestag einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz (Betreuung von unter 3-Jährigen Kindern) ab dem August 2013 beschlossen. Ab dem 01.August 2013 haben Sie deshalb einen gesetzlich einklagbaren Anspruch auf einen Krippenplatz. Wir beraten Sie über die Rechtslage und unterstützen Sie bei der Durchsetzung eines Platzes oder Schadensersatzes.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Florian Braune, LL.M.