Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst? Wollen Sie mehr verdienen? Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf ein höheres Gehalt haben!

Trifft dies auf Sie zu?

  • Sie arbeiten im öffentlichen Dienst?
  • Sie werden nach TVöD bezahlt?
  • Sie haben keine Stellenbeschreibung oder Ihre Stellenbeschreibung entspricht nicht Ihrer aktuellen Tätigkeit?

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Suchen Sie nach Informationen zur Stellenbewertung?

Sie arbeiten im öffentlichen Dienst und Ihr Tätigkeitsbereich hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Sie würden daher gerne wissen welche Eingruppierung für Ihre Tätigkeit die Richtige ist. Vielleicht habe Sie ja eine Chance auf Höherbewertung.

Warum Stellenbewertung?

Die Stellenbewertung ordnet eine Stelle einer Entgeltgruppe zu. Grundlage der Bewertung ist eine aussagefähige Stellenbeschreibung, die die übertragenen Tätigkeiten, die Anforderungen an den Stelleninhaber (z.B. welche Fachkenntnisse) und die Darstellung der Unter- und Überordnung enthält.

Im Tarifrecht ist für die Eingruppierung die Tarifautomatik die Grundlage. Danach ist der Beschäftigte in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale die gesamte Stelle umfasst.

Es liegt also nicht im Ermessen des Arbeitgebers, in welche Vergütungs- bzw. Entgeltgruppe ein Beschäftigter eingruppiert wird, sondern dieser ist aufgrund der übertragenen Tätigkeiten eingruppiert.

Die Stellenbewertung sollte stets im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber, Personalrat und betroffenen Beschäftigten erfolgen.

Was können wir für Sie tun?

Wir prüfen für Sie kursorisch, ob eine Höhergruppierung infrage kommt.

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Was kostet sie das?

Wir nehmen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung für Sie vor und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Sofern wir zum Ergebnis kommen, dass wir Chancen auf eine Höhergruppierung sehen, erstellen wir Ihnen zu einem Festpreis ein Gutachten und einen Brief an Ihren Arbeitgeber (Antrag auf Höhergruppierung), den Sie auf ihrem Briefpapier absenden können.

Untätigkeit kostet jeden Monat bares Geld!

Beispiel: Bei nur einer Einstufung in die nächst höhere Lohngruppe beträgt die Erhöhung ihres Lohnes mindestens brutto 200 Euro im Monat; also im Jahr 2.400 Euro und 80 Euro mehr Rente pro Monat.

Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Erstprüfung vornehmen zu lassen, da Sie jeder Monat teuer zu stehen kommt. Gerne prüfen wir für Sie unverbindlich und völlig risikofrei, ob ein eine Chance auf Höherbewertung besteht. Nutzen Sie die Möglichkeit, über das folgende Kontaktformular mit uns Kontakt aufzunehmen.

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Die Prüfung ist für Sie unverbindlich, kostenlos und risikofrei.

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