Recht für Unternehmer, Unternehmen und Gründer

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Unternehmen von ihrer Entstehung bis hin zu ihrer Auflösung zu begleiten ist die Königsdisziplin des unternehmerisch beratenden Rechtsanwaltes. Insbesondere viele Steuerberater machen dies, dürfen oder können es jedoch nicht. Neben fachlicher Tiefe dieses Rechtsgebiets gehört zur Beratung auch der unternehmerische Weitblick; hierzu zählen die Lösung steuerlicher Fragestellungen ebenso wie betriebswirtschaftlichen Kenntnisse.

Ihr Vorteil bei uns: Unsere Mandanten profitieren von unserem Netzwerk, das aus intensiven und zahlreichen Kontakten, insbesondere zu Freiburgs Führungspersonal in Privatwirtschaft und öffentlicher Verwaltung, besteht.