Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst aufgepasst

8. September 2019

Hat sich bei Ihnen der Tätigkeitsbereich in den letzten Jahren stark verändert? Mehr Aufgaben? Mehr Personalverantwortung?

Wenn Ja, würden Sie sicherlich gerne wissen welche Eingruppierung für ihre Tätigkeit die Richtige ist. Vielleicht habe sie ja eine Chance auf Höherbewertung.

Wie Sie sicherlich wissen, ordnet die Stellenbewertung einer Stelle einer Entgeltgruppe zu. Grundlage der Bewertung ist eine aussagefähige Stellenbeschreibung, die die übertragenen Tätigkeiten, die Anforderungen an den Stelleninhaber (z.B. welche Fachkenntnisse) und die Darstellung der Unter- und Überordnung enthält. Im Tarifrecht ist für die Eingruppierung die Tarifautomatik die Grundlage. Danach ist der Beschäftigte in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale die gesamte Stelle umfasst. Es liegt also nicht im Ermessen des Arbeitgebers, in welche Vergütungs- bzw. Entgeltgruppe ein Beschäftigter eingruppiert wird, sondern dieser ist aufgrund der übertragenen Tätigkeiten eingruppiert.

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und erhalten eine kostenlose Ersteinschätzungob bei ihnen eine Chance auf Höherbewertung besteht. Die Einschätzung erfolgt durch unseren Juristischen Mitarbeiter Herrn Siegfried Hablizel, einem langjährigen Experten, anhand der neuesten Rechtsprechung.

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